CONGREGAZIONE                                                           00120 Cittä del Vaticano,

PER LA DOTTRINA                                                           Palazzo del S. Uffizio            18 September 2020

DELLA FEDE

Prot. N 1230/2019 — 78677

 

Exzellenz, hochwürdigster Herr Bischof,

 

Mit Schreiben des 20. Mai 2020 hat der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, Kardinal Marc OUELLET, P.S.S., der Glaubenskongregation den auf der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Mainz diskutierten Text des Votums Gemeinsam am Tisch des Herrn des Ökumenischen Arbeitskreises (Jäger-Stählin-Kreis) mit der Bitte um eine Beurteilung zugesandt. Dieses Votum katholischer und evangelischer Theologen hat sich für ein bereits jetzt mögliches wechselseitiges Hinzutreten einzelner Gläubiger zur Eucharistie, bzw. zum Abendmahl ausgesprochen.

Das im oben genannten Schreiben der Kongregation für die Bischöfe beigelegte Protokoll der Frühjahrsvollversammlung 2020, sowie das Protokoll der Sitzung der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz vom 28. Juni 2020, bewerten das Dokument als einen positiven Diskussionsbeitrag. Zugleich sprechen beide von der Notwendigkeit einer weiteren theologischen Vertiefung bestimmter Kernthemen wie der Frage der Realpräsenz und des Opferbegriffes der Eucharistie, damit verbunden die Frage des Weiheamtes durch Handauflegung und Gebet des Bischofs, des Zusammenhangs zwischen Taufe, Eucharistie und Kirchengemeinschaft.

Entsprechend der Bitte der Kongregation für die Bischöfe und angesichts der fundamentalen Bedeutung der Eucharistie als der Grundlage kirchlicher Existenz und kirchlichen Lebens sowie des wichtigen ökumenischen Anliegens des Votums hat sich diese Kongregation eingehend mit dem besagten Dokument und dessen Schlussfolgerungen befasst.

Hiermit möchte die Kongregation für die Glaubenslehre Ihnen, Exzellenz, und den Mitbrüdern der Deutschen Bischofskonferenz eine Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Untersuchung, die insbesondere einige im Dokument nicht ausreichend geklärte theologische Anfragen des katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt anspricht, wobei letztere als koexistent und nicht trennbar gesehen werden müssen, zur Verfügung stellen (cf. Anlage).

 

 

 

Seiner Exzellenz

dem Hochwürdigsten Herrn

Bischof Dr. Georg BÄTZING

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Kaiserstraße 161

D - 53113 Bonn

GERMANIA

 

So ist im besagten Dokument die Frage der Beziehungseinheit von Eucharistie und Kirche, in der die Eucharistie die Einheit mit der Gemeinschaft der Kirche und ihrem Glauben mit dem Papst und den Bischöfen voraussetzt und bewirkt, unterbewertet; wesentliche theologische und unverzichtbare Einsichten der in weiten Teilen mit der orthodoxen Tradition gemeinsamen eucharistischen Theologie des II. Vatikanischen Konzils sind leider nicht entsprechend gewürdigt.

Das Theologenvotum berührt direkt zentrale Themen des Depositum fidei. Glaubenswahrheiten, de fide tenendae, wie die Realpräsenz, der Opferbegriff der Eucharistie, das notwendige geweihte Amt, aber auch das untrennbare Konstitutiv von Eucharistie, Weiheamt und Kirche, können daher nicht unter den Adiaphora im ökumenischen Dialog behandelt werden, zumal es vergleichsweise in internationalen katholisch-lutherischen Dialogforen beachtenswerte gemeinsame Annäherungen im Eucharistie- und Amtsverständnis gibt, die im besagten Dokument keinen Widerhall finden.

Dies will verdeutlichen, dass die noch bestehenden Divergenzen im Eucharistie- und Amtsverständnis zwischen der Katholischen Kirche und den Reformatorischen Traditionen es bisher immer noch nicht erlauben, Abendmahl und Eucharistie im theologischen Sinngehalt gleichzusetzen. Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw.an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über ein Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.

Das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises kann und soll sehr wohl Ansporn für ein weiteres theologisches Arbeiten an den bestehenden theologischen Divergenzen sein. Jedoch eine Öffnung der katholischen Kirche hin auf eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit den Mitgliedskirchen der EKD beim derzeitigen Stand der theologischen Diskussion würde notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen, nicht nur in Deutschland, aufwerfen. Dies ist bedeutsam, da gerade auch in Deutschland die Zahl orientalischer Christen, auch aus den noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Ostkirchen, zunimmt.

Indem ich Ihnen, Exzellenz, und den Mitbrüdern der Deutschen Bischofskonferenz dies zur Kenntnis bringe und Ihre Hirtensorge für die Kirche in Deutschland teile, verbleibe ich mit allen guten Segenswünschen im Herrn, Ihr