CONGREGAZIONE 00120 Cittä del Vaticano,
PER LA DOTTRINA Palazzo del S. Uffizio 18 September 2020
DELLA FEDE
Prot. N 1230/2019 —
78677
Exzellenz,
hochwürdigster Herr Bischof, Mit Schreiben
des 20. Mai 2020 hat der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, Kardinal
Marc OUELLET, P.S.S., der Glaubenskongregation den auf der
Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Mainz
diskutierten Text des Votums Gemeinsam am
Tisch des Herrn des Ökumenischen Arbeitskreises (Jäger-Stählin-Kreis) mit der Bitte um eine Beurteilung
zugesandt. Dieses Votum katholischer und evangelischer Theologen hat sich für
ein bereits jetzt mögliches wechselseitiges Hinzutreten einzelner Gläubiger
zur Eucharistie, bzw. zum Abendmahl ausgesprochen. Das im
oben genannten Schreiben der Kongregation für die Bischöfe beigelegte
Protokoll der Frühjahrsvollversammlung 2020, sowie das Protokoll der Sitzung
der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz vom 28. Juni 2020,
bewerten das Dokument als einen positiven Diskussionsbeitrag. Zugleich
sprechen beide von der Notwendigkeit einer weiteren theologischen Vertiefung
bestimmter Kernthemen wie der Frage der Realpräsenz und des Opferbegriffes
der Eucharistie, damit verbunden die Frage des Weiheamtes durch Handauflegung
und Gebet des Bischofs, des Zusammenhangs zwischen Taufe, Eucharistie und
Kirchengemeinschaft. Entsprechend
der Bitte der Kongregation für die Bischöfe und angesichts der fundamentalen
Bedeutung der Eucharistie als der Grundlage kirchlicher Existenz und
kirchlichen Lebens sowie des wichtigen ökumenischen Anliegens des Votums hat
sich diese Kongregation eingehend mit dem besagten Dokument und dessen
Schlussfolgerungen befasst. Hiermit möchte die Kongregation
für die Glaubenslehre Ihnen, Exzellenz, und den Mitbrüdern der Deutschen
Bischofskonferenz eine Zusammenfassung der Ergebnisse unserer Untersuchung,
die insbesondere einige im Dokument nicht ausreichend geklärte theologische
Anfragen des katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und
Weiheamt anspricht, wobei letztere als koexistent und nicht trennbar gesehen
werden müssen, zur Verfügung stellen (cf. Anlage). |
Seiner
Exzellenz
dem Hochwürdigsten Herrn
Bischof Dr. Georg BÄTZING
Vorsitzender
der Deutschen Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
D - 53113 Bonn
GERMANIA
So ist
im besagten Dokument die Frage der Beziehungseinheit von Eucharistie und Kirche,
in der die Eucharistie die Einheit mit der Gemeinschaft der Kirche und ihrem
Glauben mit dem Papst und den Bischöfen voraussetzt und bewirkt,
unterbewertet; wesentliche theologische und unverzichtbare Einsichten der in
weiten Teilen mit der orthodoxen Tradition gemeinsamen eucharistischen
Theologie des II. Vatikanischen Konzils sind leider nicht entsprechend
gewürdigt. Das
Theologenvotum berührt direkt zentrale Themen des Depositum fidei. Glaubenswahrheiten, de fide tenendae, wie die Realpräsenz, der Opferbegriff der
Eucharistie, das notwendige geweihte Amt, aber auch das untrennbare
Konstitutiv von Eucharistie, Weiheamt und Kirche, können daher nicht unter
den Adiaphora im ökumenischen
Dialog behandelt werden, zumal es vergleichsweise in internationalen
katholisch-lutherischen Dialogforen beachtenswerte gemeinsame Annäherungen im
Eucharistie- und Amtsverständnis gibt, die im besagten Dokument keinen
Widerhall finden. Dies
will verdeutlichen, dass die noch bestehenden Divergenzen im Eucharistie- und
Amtsverständnis zwischen der Katholischen Kirche und den Reformatorischen
Traditionen es bisher immer noch nicht erlauben, Abendmahl und Eucharistie im
theologischen Sinngehalt gleichzusetzen. Die Lehrunterschiede sind immer noch
so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw.an der
Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als
Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über ein Hinzutreten
zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen. Das
Votum des Ökumenischen Arbeitskreises kann und soll sehr wohl Ansporn für ein
weiteres theologisches Arbeiten an den bestehenden theologischen Divergenzen
sein. Jedoch eine Öffnung der katholischen Kirche hin auf eine eucharistische
Mahlgemeinschaft mit den Mitgliedskirchen der EKD beim derzeitigen Stand der
theologischen Diskussion würde notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen
Dialog mit den Orthodoxen Kirchen, nicht nur in Deutschland, aufwerfen. Dies
ist bedeutsam, da gerade auch in Deutschland die Zahl orientalischer
Christen, auch aus den noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen
Kirche stehenden Ostkirchen, zunimmt. Indem ich Ihnen, Exzellenz, und den Mitbrüdern der
Deutschen Bischofskonferenz dies zur Kenntnis bringe und Ihre Hirtensorge für
die Kirche in Deutschland teile, verbleibe ich mit allen guten Segenswünschen
im Herrn, Ihr |
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